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Mit dem Beschluss (EU) 2021/741 der Kommission hat die Kommission dem Ersuchen des Königreichs Dänemark auf Beibehaltung strengerer einzelstaatlicher Bestimmungen über den Zusatz von Nitriten zu Fleischerzeugnissen für einen beschränkten Zeitraum von drei Jahren stattgegeben. Die einzelstaatlichen dänischen Bestimmungen sehen für bestimmte Fleischerzeugnisse niedrigere Höchstwerte für Nitrite im Vergleich zu den in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegten Höchstwerten vor und erlauben nicht, dass Erzeugnisse in Verkehr gebracht werden, für die sich nur Höchstwerte für die Restmengen festlegen lassen.
Die anderen einzelstaatlichen Bestimmungen über den Zusatz von Nitriten zu Fleischerzeugnissen in der Verordnung Nr. 474 vom 9. Mai 2023 über Zusatzstoffe usw.,…
Die einzelstaatliche Bestimmung über die Verwendung von Nitriten in ganz und teilweise haltbar gemachten wärmebehandelten Fleischerzeugnissen in der Verordnung…
Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 der Kommission ist die Verwendung von Natriumnitrit (E 250) und Kaliumnitrat (E 252) in…
Angesichts der Neubewertung von Nitriten und Nitraten als Lebensmittelzusatzstoffe und der Bewertung karzinogener Nitrosamine in Lebensmitteln durch die Behörde…
Im Jahr 2014 hat die Kommission eine Schreibtischstudie zur Überwachung der Umsetzung der EU-Nitritvorschriften durch die Mitgliedstaaten abgeschlossen. Diese…
Nitrite (E 249–250) sind wichtig als Konservierungsmittel in Fleischerzeugnissen, um die Bildung schädlicher Bakterien, vor allem Clostridium botulinum zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.