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Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 der Kommission ist die Verwendung von Natriumnitrit (E 250) und Kaliumnitrat (E 252) in ökologischen/biologischen Fleischerzeugnissen nur unter Einhaltung niedrigerer Höchstwerte als den in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegten Höchstwerten und nur unter der Bedingung zugelassen, dass gegenüber der zuständigen Behörde glaubhaft nachgewiesen wird, dass es keine technologische Alternative gibt.
Mit dem Beschluss (EU) 2021/741 der Kommission hat die Kommission dem Ersuchen des Königreichs Dänemark auf Beibehaltung strengerer einzelstaatlicher…
In den Lebensmittelkategorien 08.2 „Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004“, 08.3.1 „Nicht wärmebehandelte Fleischerzeugnisse“, 08.3.2…
Nitrite (E 249–250) sind wichtig als Konservierungsmittel in Fleischerzeugnissen, um die Bildung schädlicher Bakterien, vor allem Clostridium botulinum zu…
Kaliumnitrit (E 249), Natriumnitrit (E 250), Natriumnitrat (E 251) und Kaliumnitrat (E 252) sind gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassene…
Die Lebensmittelzusatzstoffe Kaliumnitrit (E 249) und/oder Natriumnitrit (E 250) und/oder Natriumnitrat (E 251) und/oder Kaliumnitrat (E 252), die vor dem 29.…
Da die Behörde keine unmittelbaren gesundheitlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem Vorhandensein toxischer Elemente in den Lebensmittelzusatzstoffen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.