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Die derzeit in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegten Höchstmengen für Nitrite (E 249 und E 250) und Nitrate (E 251 und E 252) in Lebensmitteln beruhen auf den Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses „Lebensmittel“ von 1990 und 1995 sowie auf dem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) vom 26. November 2003 . Sie werden, soweit möglich, als „zugesetzte Menge“ angegeben, da der Behörde zufolge die zugesetzte Menge an Nitriten und nicht die Restmenge zur Hemmwirkung gegen C. botulinum beiträgt.
In den Lebensmittelkategorien 08.2 „Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004“, 08.3.1 „Nicht wärmebehandelte Fleischerzeugnisse“, 08.3.2…
Außerdem sollten in Anbetracht der Neubewertung von Nitriten und Nitraten als Lebensmittelzusatzstoffe durch die Behörde die in den EU-Spezifikationen…
Die Lebensmittelzusatzstoffe Kaliumnitrit (E 249) und/oder Natriumnitrit (E 250) und/oder Natriumnitrat (E 251) und/oder Kaliumnitrat (E 252), die vor dem 29.…
Insbesondere sollten die Höchstmengen an Nitriten und Nitraten, die Lebensmitteln als Lebensmittelzusatzstoffe zugesetzt werden dürfen, gesenkt werden, um den…
Die Höchstgehalte sollten kontinuierlich angepasst werden, damit den neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen sowie den Änderungen der…
Gemäß Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werden alle bereits vor dem 20. Januar 2009 in der Union zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.