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Die Fischerei mit Grundschleppnetzen ist in folgenden Gebieten untersagt:
Fischereisperrgebiet „Östlich von Adventure Bank“ innerhalb der Koordinaten gemäß Anhang XI Teil B;
Fischereisperrgebiet „Westlich von Gela Basin“ innerhalb der Koordinaten gemäß Anhang XI Teil B;
Fischereisperrgebiet „Östlich von Malta Bank“ innerhalb der Koordinaten gemäß Anhang XI Teil B.
A. Fischereisperrgebiet im Golfe du Lion Fischereisperrgebiet im östlichen Golfe du Lion, abgegrenzt durch Linien zwischen den nachstehenden geografischen…
Für die Zwecke des Artikels 12 gelten folgende Beschränkungen für Fischereitätigkeiten in den Gebieten, die durch Loxodromen zwischen den folgenden Koordinaten…
In den durch Linien zwischen den nachstehenden Koordinaten eingegrenzten Gebieten ist Fischfang mit gezogenen Dredgen und Grundschleppnetzen untersagt: a)…
Vom 1. Juli bis zum 30. September jeden Jahres ist zwischen der Küste und den 200-Meter-Isobathen des GSA 14 (Golf von Gabès gemäß Anhang I) die Fischerei mit…
Einrichtung von Fischereisperrgebieten zum Schutz empfindlicher Tiefseelebensräume 1. In den durch Linien zwischen den nachstehenden Koordinaten eingegrenzten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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