Art. 114 32023R2124
Rund um das Fischereisperrgebiet Östlich von Adventure Bank gemäß Artikel 113 wird eine Pufferzone innerhalb der Koordinaten gemäß Anhang XI Teil C eingerichtet.
Rund um das Fischereisperrgebiet Westlich von Gela Basin gemäß Artikel 113 wird eine Pufferzone innerhalb der Koordinaten gemäß Anhang XI Teil C eingerichtet.
Rund um das Fischereisperrgebiet Östlich von Malta Bank gemäß Artikel 113 wird eine Pufferzone innerhalb der Koordinaten gemäß Anhang XI Teil C eingerichtet.
Schiffe, die in den in diesem Artikel genannten Pufferzonen Fangtätigkeiten mit Grundschleppnetzen betreiben, stellen sicher, dass ihr VMS in angemessenen Abständen Signale übermittelt. Schiffe, die nicht mit einem VMS-Transponder ausgestattet sind und mit Grundschleppnetzen in den Pufferzonen fischen möchten, müssen mit einem anderen System der Geolokalisierung ausgestattet sein, das es den Kontrollbehörden ermöglicht, deren Tätigkeiten zu verfolgen.