Art. 30 32023R2124Logbuch
Unbeschadet des Artikels 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 führen zugelassene Fischereifahrzeuge, die im Rahmen dieses Abschnitts tätig sind, ein…
Art. 27 32023R2124Berichterstattungspflichten
Ungeachtet des Artikels 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 melden Fischer oder Kapitäne zugelassener Fischereifahrzeuge, die im Rahmen dieses…
Art. 37 Abs. 3 32023R2124Benannte Anlandestellen
Fischer oder Kapitäne zugelassener Fischereifahrzeuge, die im Rahmen dieses Abschnitts aktiv fischen, melden unabhängig vom Lebendgewicht eines Fangs alle Fänge…
Art. 13 Abs. 2 32016R2336Die Kapitäne von Fischereifahrzeugen der Union tragen im Logbuch des Fischereifahrzeugs außerdem alle Mengen ein, die von den in Anhang I aufgeführten…
Art. 21 Abs. 1 32019R1154VERORDNUNG (EU) 2019/1154 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 über einen mehrjährigen Wiederauffüllungsplan für Schwertfisch aus dem Mittelmeer und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates und der Verordnung (EU) 2017/2107 des Europäischen Parlaments und des Rates
Der Kapitän jedes für den Fang von Schwertfisch aus dem Mittelmeer zugelassenen Fischereifahrzeugs führt ein Fischereilogbuch gemäß den in Anhang II…