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A. Maximale Flottenkapazität der Grundschleppnetzfischer, die Bestände von Tiefseegarnelen in der Straße von Sizilien (geografische Untergebiete 12, 13, 14, 15 und 16) befischen dürfen, ausgedrückt in der Anzahl von Schiffen, kW und BRZ Mitgliedstaat Fanggerät Anzahl der Schiffe kW BRZ Zypern OTB 1 105 265 Spanien OTB 2 440,56 218,78 Italien OTB 320 93 756 26 076 Malta OTB 15 5 562 2 007 B. Flottenkapazität in der Adriatischen See Mitgliedstaat Fanggerät Anzahl der Schiffe kW BRZ Kroatien PS 249 77 145,52 18 537,72 Italien PTM-OTM-PS 685 134 556,7 25 852 Slowenien PS 4 433,7 38,5
Höchstzahl der Grundschleppnetzfischer, die in der Straße von Sizilien (geografische Untergebiete 12, 13, 14, 15, 16) befischen dürfen Mitgliedstaat Rote…
Höchstanzahl und Gesamttonnage (BRZ) der Fischereifahrzeuge eines jeden Mitgliedstaats, die im Ostatlantik und im Mittelmeer Roten Thun fischen, an Bord…
Die folgenden Nummern werden angefügt: „4. Höchstanzahl und Gesamttonnage (BRZ) der Fischereifahrzeuge eines jeden Mitgliedstaats, die im Ostatlantik und im…
Die im Protokoll festgelegten Fangmöglichkeiten werden nach folgendem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: Fischereikategorie BRZ oder Höchstzahl der…
(4) In den Zahlen für die „Schleppnetzfischerei mehr als 21 Seemeilen von den färöischen Basislinien“ enthalten. ANHANG IV ICCAT-ÜBEREINKOMMENSBEREICH 1.…
(1) Unbeschadet zusätzlicher Fanglizenzen, die Schweden von Norwegen nach der üblichen Praxis gewährt werden. ANHANG IV ICCAT-ÜBEREINKOMMENSBEREICH 1.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.