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Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates muss die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) auf Ersuchen der Kommission die Union und die Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen zu Drittländern und regionalen Fischereiorganisationen, deren Mitglied die Union ist, unterstützen. Im Einklang mit dieser Verordnung koordiniert die EFCA auf Ersuchen der Kommission die Kontroll- und Inspektionstätigkeiten der Mitgliedstaaten auf der Grundlage internationaler Kontroll- und Inspektionsprogramme, wenn dies für die Erfüllung der Verpflichtungen der Union erforderlich ist. Es ist daher angezeigt, Bestimmungen zu erlassen, die die EFCA, sofern sie von der Kommission benannt wird, als die Stelle umfassen, die von den Mitgliedstaaten Informationen über Kontrollen und Inspektionen erhält, z. B. Berichte über Inspektionen auf See.
Die EFCA koordiniert die Inspektions- und Überwachungstätigkeiten für die Union. Sie kann zu diesem Zweck im Benehmen mit den betreffenden Mitgliedstaaten…
Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) auf Ersuchen der…
Gemäß der Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates unterstützt die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) auf Ersuchen der…
Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (European Fisheries Control…
Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und zur Änderung der…
Ein Mitgliedstaat, der beabsichtigt, im Rahmen eines gemeinsamen Einsatzplans gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.