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Um Eurojust Daten zur Verfügung zu stellen, müssen die zuständigen nationalen Behörden genau wissen, welche Art von Informationen sie in welchem Stadium des nationalen Strafverfahrens und in welchen Fällen übermitteln müssen. Die zuständigen nationalen Behörden sollten Eurojust Informationen in strukturierter, organisierter und systematischer Form und halbautomatisch übermitteln. Halbautomatisch bedeutet, dass die Übermittlung von Informationen teilweise automatisiert ist und teilweise von Menschen gesteuert wird. Von dieser Übertragungsart wird erwartet, dass Eurojust dadurch signifikant höherwertige und relevantere Informationen erhalten wird.
Die zuständigen nationalen Behörden übermitteln Eurojust die Informationen, auf die in den Artikeln 21 und 21a der vorliegenden Verordnung Bezug genommen wird,…
Eurojust übermittelt den zuständigen nationalen Behörden unverzüglich Informationen über die Ergebnisse der Auswertung der Informationen, einschließlich über…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten tauschen mit Eurojust alle Informationen aus, die zur Wahrnehmung der Aufgaben von Eurojust gemäß den Artikeln 2…
Zur Förderung und Verstärkung der Koordinierung und der Zusammenarbeit der nationalen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden ist es von entscheidender…
Eurojust sollte dafür sorgen, dass Daten nur dann an einen Drittstaat oder eine internationale Organisation übermittelt werden, wenn dies für die Verhütung,…
Zum Schutz der Rechte und der Grundfreiheiten der betroffenen Personen ist es erforderlich, in dieser Verordnung eine klare Verteilung der Verantwortlichkeiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.