Erwägungsgrund 22 32018R1727
Entsprechend qualifizierte Personen sind Personen, die über die notwendigen Qualifikationen und die notwendige Erfahrung verfügen, um die Aufgaben wahrzunehmen, die zur Gewährleistung des effizienten Funktionierens des nationalen Verbindungsbüros erforderlich sind. Sie können den Status eines Stellvertreters oder eines Assistenten des zum Präsidenten gewählten nationalen Mitglieds oder alternativ dazu eine eher verwaltungstechnische oder technische Funktion innehaben. Jeder Mitgliedstaat sollte diesbezüglich über seine eigenen Anforderungen entscheiden können.