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In Anbetracht des Umstands, dass nach den Rechtstraditionen und Rechtssystemen einiger Mitgliedstaaten eine Justizbehörde Ermittlungen nicht überwacht und erst in einem späteren Stadium des Verfahrens einbezogen wird, sollten durch diese Verordnung zuständige nationale Behörden nicht daran gehindert werden, ihren nationalen Mitgliedern in einem früheren Stadium gemäß ihrem nationalen Recht Informationen zu Terrorismusermittlungen zur bereitzustellen.
Im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten unterrichten die zuständigen nationalen Behörden ihre nationalen Mitglieder über alle unter der Aufsicht von…
Die Mitgliedstaaten können zur Verhinderung terroristischer Straftaten den in Absatz 3 genannten nationalen Kontaktstellen der anderen Mitgliedstaaten nach…
Das Erfordernis einer vorherigen Genehmigung durch eine Justizbehörde für die Bereitstellung von Informationen stellt eine wichtige Schutzmaßnahme dar, die…
Folgender Artikel wird eingefügt: Informationsaustausch über Terrorismusfälle (1) Im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten unterrichten die zuständigen…
Die zuständigen nationalen Behörden sollten nicht verpflichtet sein, Informationen über terroristische Straftaten zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit Eurojust…
Die Ermittlungen und die Strafverfolgung in Terrorismusfällen werden häufig durch den mangelnden Informationsaustausch zwischen den nationalen Ermittlungs- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.