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Da Informationen über bestehende Verbindungen zu anderen Justizverfahren in einem frühen Stadium der Ermittlungen am nützlichsten sind, ist es notwendig, dass die zuständigen nationalen Behörden Eurojust Informationen übermitteln, sobald der Fall gemäß dem nationalen Recht an eine Justizbehörde verwiesen wird. Ein Fall sollte als an eine Justizbehörde verwiesen gelten, wenn die Justizbehörde beispielsweise, je nach anwendbarem nationalem Recht, über eine laufende Ermittlung unterrichtet wird, eine Ermittlungsmaßnahme genehmigt oder anordnet oder beschließt, die Strafverfolgung aufzunehmen. Wenn eine zuständige nationale Behörde bereits Kenntnis von Verbindungen zwischen Strafverfahren in ihrem Mitgliedstaat und Strafverfahren in einem anderen Mitgliedstaat hat, sollte sie Eurojust entsprechend unterrichten.
Eurojust übermittelt den zuständigen nationalen Behörden unverzüglich Informationen über die Ergebnisse der Auswertung der Informationen, einschließlich über…
Die Übermittlung von Informationen an Eurojust gilt nur dann als Ersuchen um Hilfe von Eurojust im betreffenden Fall, wenn dies von einer zuständigen Behörde…
Zur Förderung und Verstärkung der Koordinierung und der Zusammenarbeit der nationalen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden ist es von entscheidender…
Um Eurojust zu ermöglichen, Verbindungen zwischen grenzüberschreitenden Justizverfahren gegen terroristischer Straftaten verdächtigte Personen sowie…
Um die Zusammenarbeit zwischen dem Amt, Eurojust und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Sachverhalten zu verstärken, die…
Die zuständigen nationalen Behörden sollten nicht verpflichtet sein, Informationen über terroristische Straftaten zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit Eurojust…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.