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Die zuständigen nationalen Behörden sollten nicht verpflichtet sein, Informationen über terroristische Straftaten zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit Eurojust auszutauschen, wenn dies laufende Ermittlungen oder die Sicherheit einer Person gefährden oder wesentlichen Interessen der Sicherheit des betreffenden Mitgliedstaats zuwiderlaufen würde. Derartige Abweichungen von der Informationspflicht sollten nur unter außergewöhnlichen Umständen und im Einzelfall Anwendung finden. Bei der Prüfung der Frage, ob von dieser Verpflichtung abgewichen werden sollte, sollten die zuständigen nationalen Behörden gebührend berücksichtigen, dass Eurojust die von diesen Behörden übermittelten Informationen unter Einhaltung des Unionsrechts zum Datenschutz und unter Einhaltung der Vertraulichkeit der Justizverfahren behandelt.
Die zuständige nationale Behörde ist nicht verpflichtet, diese Informationen zu übermitteln, wenn die Informationen bereits an Eurojust übermittelt wurden.
Folgender Artikel wird eingefügt: Informationsaustausch über Terrorismusfälle (1) Im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten unterrichten die zuständigen…
Im Beschluss 2005/671/JI des Rates wird ausgeführt, dass es für die Terrorismusbekämpfung wesentlich ist, dass die betreffenden Stellen über möglichst…
Zur wirksamen Terrorismusbekämpfung ist der effiziente Austausch der Informationen, die von den zuständigen Behörden als relevant für die Verhütung, Aufdeckung,…
Zum Ausbau des bestehenden Rahmens für den Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung nach Maßgabe des Beschlusses 2005/671/JI sollten die…
Eurojust sollte dafür sorgen, dass Daten nur dann an einen Drittstaat oder eine internationale Organisation übermittelt werden, wenn dies für die Verhütung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.