Erwägungsgrund 1 32023R2147
Der Rat hat am 9. Oktober 2023 den Beschluss (GASP) 2023/2135 angenommen, mit dem ein Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben, geschaffen wird. Der politische Kontext und die politischen Gründe für die Verhängung der restriktiven Maßnahmen wird in den zugehörigen Erwägungsgründen dargelegt. Der genannte Beschluss sieht ein Reiseverbot, das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen sowie das Verbot vor, diesen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Die Personen, Organisationen und Einrichtungen, die diesen restriktiven Maßnahmen unterliegen, sind im Anhang des genannten Beschlusses aufgeführt.