Erwägungsgrund 1 32014R1352
Im Einklang mit der Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 26. Februar 2014 sieht der Beschluss 2014/932/GASP für bestimmte von dem nach Nummer 19 der Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzten Ausschuss zu benennende Personen Beschränkungen der Einreise und der Durchreise und das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen vor.