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Am 19. Januar 2021 veröffentlichte die Kommission eine öffentliche Aufforderung zur Übermittlung technischer und wissenschaftlicher Daten betreffend den zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff Stearyltartrat (E 483), die auf die Daten abzielte, die gemäß der Behörde benötigt wurden. Es hat jedoch kein Unternehmer zugesagt, die angeforderten toxikologischen Daten zu Stearyltartrat (E 483) bereitzustellen. Ohne diese Daten kann die Behörde die Neubewertung der Sicherheit von Stearyltartrat als Lebensmittelzusatzstoff nicht abschließen. Daher kann nicht festgestellt werden, ob dieser Stoff die in Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegten Voraussetzungen für die Aufnahme in die EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe noch erfüllt.
Am 11. März 2020 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von…
Da keine geeigneten toxikologischen Daten zur Bestätigung der Sicherheit von Stearyltartrat (E 483) als Lebensmittelzusatzstoff vorliegen, kann das Aufführen…
Am 30. Mai 2017 veröffentlichte die Kommission eine öffentliche Aufforderung zur Vorlage wissenschaftlicher und technologischer Daten zu Propylgallat (E 310),…
Am 19. Januar 2021 veröffentlichte die Kommission eine öffentliche Aufforderung zur Übermittlung technischer Daten über die zugelassenen…
Daher sollte Stearyltartrat (E 483) aus der EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gestrichen werden.
Stearyltartrat (E 483) ist ein Stoff, dessen Verwendung in bestimmten Lebensmitteln nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen ist.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.