Erwägungsgrund 1 32023R2391
2019 leitete die Kommission eine Bewertung der Leistung der sektorbezogenen Instrumente für staatliche Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor seit ihrer Annahme im Zeitraum 2014–2015, einschließlich der Verordnung (EU) Nr. 717/2014 der Kommission, ein, um sie für den Zeitraum 2021–2027 zu ändern oder zu ersetzen. Die Ergebnisse dieser Bewertung haben gezeigt, dass die Verordnung (EU) Nr. 717/2014 nach wie vor ein relevantes, effizientes und wirksames Instrument für die De-minimis-Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor ist.