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Die Mitgliedstaaten sollten die zuständige(n) Behörde(n) benennen, die für die Durchsetzung der Anwendung dieser Verordnung gegenüber Luftfahrzeugbetreibern, Leitungsorganen der Flughäfen der Union und Flugkraftstoffanbietern zuständig sind. Diese Verordnung sollte die Vorschriften darüber festlegen, welche zuständigen Behörden für welche Luftfahrzeugbetreiber, Leitungsorgane der Flughäfen der Union und Flugkraftstoffanbieter zuständig sind. Die Agentur sollte den zuständigen Behörden aggregierte Daten über die Luftfahrzeugbetreiber und Flugkraftstoffanbieter übermitteln, für die diese Behörden zuständig sind. Soweit möglich sollten die zuständigen Behörden anhand der Aggregationsebene diese aggregierten Daten mit anderen Datenquellen vergleichen können.
Die Agentur übermittelt den zuständigen Behörden die aggregierten Daten über die Luftfahrzeugbetreiber, die Flughäfen der Union und ihre Leitungsorgane sowie…
Es muss sichergestellt werden, dass die unter diese Verordnung fallenden Leitungsorgane der Flughäfen der Union die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um…
Die Mitgliedstaaten sollten die zuständigen Behörden bestimmen, die dafür verantwortlich sind, dass die Betreiber ihren Verpflichtungen nachkommen. Die…
Im Rahmen des institutionellen Systems der Union ist die Durchführung des Unionsrechts in erster Linie Sache der Mitgliedstaaten. Die in dieser Verordnung und…
Jeder Mitgliedstaat sollte mindestens eine Behörde benennen, die dafür zuständig ist, die tatsächliche Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten…
Die zuständigen Behörden sollten die Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen durch die Wirtschaftsteilnehmer, EU-Frachtführer und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.