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Die zuständigen Behörden sollten die Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen durch die Wirtschaftsteilnehmer, EU-Frachtführer und Nicht-EU-Frachtführer überprüfen, wobei sie gegebenenfalls die im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens oder in Eigenerklärungen vorgelegten Feststellungen verwenden. Diese Überprüfung sollte gegebenenfalls auf Umweltinspektionen oder anderen Kontrollmaßnahmen beruhen und nach einem risikobasierten Ansatz durchgeführt werden. Inspektionen sollten nach Möglichkeit mit den Inspektionen koordiniert werden, die nach anderen Rechtsakten der Union erforderlich sind. Die zuständigen Behörden sollten der Kommission Informationen über die Durchführung dieser Verordnung übermitteln.
Die Kontrollen werden nach einem risikobasierten Ansatz durchgeführt, bei dem insbesondere die bisherige Einhaltung der Verpflichtungen durch die Unternehmen,…
Die Kontrollen werden nach einem risikobasierten Ansatz durchgeführt, bei dem insbesondere die bisherige Einhaltung der Verpflichtungen durch die Unternehmen,…
Die zuständigen Behörden überprüfen, ob die Wirtschaftsteilnehmer, EU-Frachtführer, Nicht-EU-Frachtführer und die Bevollmächtigten, Verlader sowie Betreiber,…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, darunter die Umwelt-, Marktüberwachungs- und Zollbehörden, sollten Kontrollen nach einem risikobasierten Ansatz…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, darunter die Umwelt-, Marktüberwachungs- und Zollbehörden, sollten Kontrollen nach einem risikobasierten Ansatz…
Um sicherzustellen, dass die nach dieser Verordnung geltenden Verpflichtungen erfüllt werden, und um die Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.