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KKMU verfügen häufig nur über begrenzte Ressourcen für die Bewältigung von Verwaltungsaufgaben. Die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, aus dem der Antragsteller stammt, sollte sich bemühen, auf Antrag des Antragstellers bei der Erstellung des in dieser Verordnung vorgesehenen einzigen Dokuments entsprechend ihrer Verwaltungspraxis behilflich zu sein. Beschließt ein Mitgliedstaat, das in dieser Verordnung vorgesehene direkte Eintragungsverfahren (im Folgenden „direktes Eintragungsverfahren“) anzuwenden, so sollte sich das Amt in enger Zusammenarbeit mit der zentralen Kontaktstelle des betreffenden Mitgliedstaats bemühen, beim einzigen Dokument Unterstützung zu leisten. Jede von den Behörden oder dem Amt geleistete Unterstützung sollte nicht den Umstand berühren, dass der Antragsteller für das einzige Dokument verantwortlich bleibt.
Handelt es sich bei dem Antragsteller um ein Kleinstunternehmen oder ein kleines oder mittleres Unternehmen (KKMU) oder eine ausschließlich aus KKMU bestehende…
Die ersuchende Behörde stellt nur dann ein Zustellungsersuchen nach diesem Artikel, wenn sie nicht in der Lage ist, die Zustellung nach Maßgabe der…
Absatz 1 lässt jede andere Form der Zustellung durch eine zuständige Behörde des ersuchenden Mitgliedstaats entsprechend den in diesem Mitgliedstaat geltenden…
Wenn eine zuständige Behörde eines Mitgliedstaats einen anderen Mitgliedstaat um Amtshilfe ersucht, um gemäß dieser Verordnung Zugang zu Daten zu erlangen, so…
In Fällen, in denen es nicht möglich ist, Dokumente mit einfachem Brief, per Einschreiben mit Rückschein, per Einschreiben oder über gleichwertige elektronische…
Die Anwendung des direkten Eintragungsverfahrens sollte die Mitgliedstaaten nicht von ihrer Verpflichtung befreien, eine zuständige Behörde für die Durchführung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.