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Namen sollten nur auf Unionsebene eingetragen werden, damit sie Schutz als geografische Angabe erhalten. Das Standardverfahren für die Eintragung einer geografischen Angabe nach dieser Verordnung sollte zwei Phasen beinhalten: Die Mitgliedstaaten sollten für die erste Phase (im Folgenden „nationale Phase“) und das Amt sollte für die zweite Phase (im Folgenden „Unionsphase“) zuständig sein. Wurde einem Mitgliedstaat eine Ausnahme vom Standardverfahren gewährt, so sollte es einem Antragsteller aus diesem Mitgliedstaat möglich sein, einen Antrag im Wege des direkten Eintragungsverfahrens beim Amt einzureichen. Der gemäß dieser Verordnung ab dem Zeitpunkt der Eintragung gewährte Schutz sollte auch für geografische Angaben für Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern (im Folgenden „geografische Angaben von Drittländern“) in Anspruch genommen werden können, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen und in ihrem Ursprungsdrittland geschützt sind. Das Amt sollte die entsprechenden Verfahren für geografische Angaben von Drittländern durchführen.
Ein Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe für ein Erzeugnis mit Ursprung in der Union wird an die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats gerichtet,…
Unbeschadet des Artikels 12 Absatz 2 und des Artikels 20 Absatz 1 ist ein Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe für ein Erzeugnis aus der Union bei…
das Eintragungsverfahren in Bezug auf einen Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe eines Drittlands, bei der es sich nicht um eine geografische Angabe…
Die Verfahren für die Eintragung, einschließlich des Einspruchs, die Änderung der Produktspezifikation, die Löschung der Eintragung und die Beschwerde in Bezug…
Unter bestimmten Umständen sollte es für Mitgliedstaaten möglich sein, eine Ausnahme von der Verpflichtung zu erlangen, eine zuständige Behörde zu benennen, die…
Die Union strebt seit einiger Zeit eine Vereinfachung des rechtlichen Rahmens der GAP an. Die Verfahren zur Änderung der Produktspezifikationen von Erzeugnissen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.