Erwägungsgrund 9 32010L0024
Es sollte eine Rechtsgrundlage für den Informationsaustausch ohne vorheriges Ersuchen zu einzelnen Steuererstattungen geschaffen werden. Aus Gründen der Effizienz sollte ferner ermöglicht werden, dass Steuerbedienstete aus einem Mitgliedstaat behördlichen Ermittlungen in einem anderen Mitgliedstaat beiwohnen oder an diesen teilnehmen. Außerdem sollte für einen direkteren Informationsaustausch zwischen den Dienststellen gesorgt werden, um die Amtshilfe zu beschleunigen und ihre Wirksamkeit zu erhöhen.