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Für die dem Amt gemäß der vorliegenden Verordnung übertragenen Aufgaben sollten die Sprachen des Amtes alle Amtssprachen der Union sein. Das Amt sollte beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten und Informationen, die von Drittländern eingereichte Anträge, Anträge auf Änderung der Produktspezifikation und Anträge auf Löschung einer geografischen Angabe betreffen, in eine der Amtssprachen der Union akzeptieren. Das Amt sollte die Möglichkeit haben, gegebenenfalls überprüfte maschinelle Übersetzungen zu verwenden.
Alle Unterlagen und Informationen, die dem Amt im Zusammenhang mit den Verfahren gemäß dieser Verordnung übermittelt werden, müssen in einer der Amtssprachen…
inwieweit unterstützende Dokumente, die im schriftlichen Verfahren vor dem Amt verwendet werden sollen, in einer Sprache der Union vorgelegt werden können und…
Anträge an das Amt, die zu ihrer Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und alle sonstigen Eingaben sind in einer der Amtssprachen der Europäischen…
Den Mitgliedstaaten wird nahegelegt, den Antragstellern zu gestatten, Dokumente und Informationen in einer anderen Amtssprache der Union als der (den)…
Für grenzüberschreitende Nutzer kann der Zugang zu Informationen deutlich verbessert werden, wenn die Informationen in einer Amtssprache der Union, die von der…
Um Wahlinformationen leichter zugänglich zu machen, sollten diese Informationen – z. B. auf einer allgemein zugänglichen Internetseite – in mindestens einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.