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Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, eine Gebühr zu erheben, um die Kosten für die Verwaltung des Systems zum Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse zu decken. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten die Lage von KKMU berücksichtigen. Das Amt sollte für Anträge, die von zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten nach Abschluss der nationalen Phase des Eintragungsverfahrens eingereicht werden, keine Gebühr erheben. Das Amt sollte jedoch eine Gebühr für das direkte Eintragungsverfahren erheben, da dieses Verfahren für das Amt mehr Arbeit mit sich bringt als die Bearbeitung von Anträgen, die bereits in der nationalen Phase geprüft worden sind. Das Amt sollte auch Gebühren für Verfahren gemäß dieser Verordnung, die die geografischen Angaben von Drittländern betreffen, und für Beschwerden erheben.
Die Mitgliedstaaten können für die Bearbeitung von Anträgen nach dieser Richtlinie Gebühren erheben. Die Höhe der von einem Mitgliedstaat für die…
Die Mitgliedstaaten können für die nationale Phase der in der vorliegenden Verordnung festgelegten Verfahren Gebühren erheben, insbesondere für Kosten, die im…
Unter bestimmten Umständen sollte es für Mitgliedstaaten möglich sein, eine Ausnahme von der Verpflichtung zu erlangen, eine zuständige Behörde zu benennen, die…
Die Mitgliedstaaten führen eine Regelung ein, nach der die Antragsteller für die administrative Bearbeitung und die Bewertung der zusätzlichen Daten oder des…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, für die Benennung und Überwachung technischer Dienste Gebühren zu erheben, damit die Nachhaltigkeit der…
Es ist angemessen, dass die Gebühren, die gemäß der Genfer Akte und der gemeinsamen Ausführungsordnung zum Lissabonner Abkommen und zur Genfer Akte des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.