Art. 23 Abs. 1 32008R0033Die Mitgliedstaaten führen eine Regelung ein, nach der die Antragsteller für die administrative Bearbeitung und die Bewertung der zusätzlichen Daten oder des…
Art. 16 32014L0066RICHTLINIE 2014/66/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers
Die Mitgliedstaaten können für die Bearbeitung von Anträgen gemäß dieser Richtlinie Gebühren erheben. Diese Gebühren dürfen nicht unverhältnismäßig oder…
Art. 26 Abs. 5 32005R0111VERORDNUNG (EG) Nr. 111/2005 DES RATES vom 22. Dezember 2004 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Union und Drittländern
Die zuständigen Behörden können von den Wirtschaftsbeteiligten eine Gebühr für die Erlaubniserteilung, die Registrierung und die Erteilung von Genehmigungen…
Art. 17 Abs. 2 32002R1490Zu diesem Zweck verfahren die Mitgliedstaaten wie folgt: a) sie erheben eine Gebühr oder einen Kostenbeitrag für jeden Antrag; b) sie stellen sicher, dass die…
Art. 74 Abs. 1 32009R1107VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates
Die Mitgliedstaaten können eine Gebühr oder Abgabe erheben, die die im Rahmen dieser Verordnung durchgeführten Arbeiten abdeckt.