Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die notwendigen Kosten für die Einrichtung des in dieser Verordnung vorgesehenen IT-Systems, d. h. des digitalen Systems für die elektronische Einreichung von Anträgen beim Amt, des Unionsregisters und des digitalen Portals, sollten aus dem kumulierten Haushaltsüberschuss des Amtes getragen werden. Die laufenden Kosten, die sich aus den dem Amt durch diese Verordnung übertragenen Aufgaben ergeben, sollten aus dem Verwaltungshaushalt des Amtes gedeckt werden.
Das Amt entwickelt und pflegt das digitale System für die elektronische Einreichung von Anträgen beim Amt, das Unionsregister nach Artikel 37 und das digitale…
Die Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union tragen die Kosten für die Einrichtung, den Betrieb und die Wartung der Komponenten des unter ihrer…
Die Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union tragen die Kosten für die Einrichtung, den Betrieb und die Wartung der Komponenten des unter ihrer…
Die Kosten für die technische und administrative Unterstützung bei der Durchführung des Instruments, etwa für die Vorbereitung, Überwachung, Kontrolle, Prüfung…
Es wird für notwendig erachtet, dem Amt einen eigenen Haushalt zuzubilligen, um eine völlige Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu gewährleisten. Die Einnahmen…
Die Kosten für den Aufbau des computergestützten Systems werden im Rahmen von Artikel 46 Absatz 1 der Grundverordnung aus dem Gesamthaushalt der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.