Erwägungsgrund 6 32023R2418
Dieses vorgeschlagene neue spezielle kurzfristige Instrument soll dazu beitragen, die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern zu stärken und durch die damit verbundene Finanzierung seitens der Union die Kapazitäten der Verteidigungsindustrie — auch durch Steigerung der Produktion der Verteidigungsgüter — zu erhöhen. Darüber hinaus wird es dazu beitragen, dass der vom Lenkungsausschuss der Europäischen Verteidigungsagentur im Jahr 2007 festgelegte gemeinsame Richtwert von 35 % der Gesamtausgaben für die Beschaffung von Ausrüstung im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit erreicht wird.