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Unbeschadet der Vorrechte der Haushaltsbehörde werden die dem Instrument zugewiesenen Mittel aus dem bestehenden mehrjährigen Finanzrahmen finanziert, ohne dass bereits zugesagte Finanzierungen für bestimmte Maßnahmen der Union davon beeinträchtigt werden.
Die Freigabe der Makrofinanzhilfe der Union erfolgt unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde.
Die Freigabe der Makrofinanzhilfe der Union erfolgt unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde.
Die Freigabe der Makrofinanzhilfe der Union erfolgt unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde.
Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde innerhalb der durch den Finanzrahmen gesetzten Grenzen bewilligt.
Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde in den Grenzen des mehrjährigen Finanzrahmens bewilligt.
Eine Freigabe der Makrofinanzhilfe der Union lässt die Befugnisse des Europäischen Parlaments und des Rates als Haushaltsbehörde unberührt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.