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Die Empfehlung (EU) 2018/624 der Kommission ist darauf ausgerichtet, KMU und zwischengeschalteten Unternehmen im Verteidigungssektor den grenzüberschreitenden Marktzugang zu erleichtern. Die Mitgliedstaaten werden darin insbesondere aufgefordert, die in der Richtlinie 2009/81/EG vorgesehenen Spielräume verstärkt zu nutzen, beispielsweise die dort in Artikel 21 gewährten, oder die sich aus dem verstärkten Rückgriff auf Lose oder elektronische Beschaffung ergebenden. Zudem werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den mit Beschaffungen verbundenen Verwaltungsaufwand zu verringern, indem sie insbesondere bei Auskunftsersuchen oder Auswahlkriterien die Verhältnismäßigkeit wahren. Im Rahmen der vorliegenden Verordnung sollten die von den Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern ernannten Beschaffungsbeauftragten bei der Durchführung der allgemeinen Beschaffungsverfahren die Empfehlungen der Kommission bestmöglich nutzen, um dafür zu sorgen, dass KMU fairen Zugang zu der unterstützten Beschaffung haben.
Obwohl KMU nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, könnten sich ihre Bestimmungen auf KMU als Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer der in den…
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition im Anhang zu der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission , die den größten…
Die Mitgliedstaaten stimmen darin überein, dass es notwendig ist, eine europäische rüstungstechnologische und -industrielle Basis zu fördern, zu entwickeln und…
Die Union und die Mitgliedstaaten werden in der Mitteilung der Kommission vom 25. Juni 2008 über einen „Small Business Act“ für Europa dazu aufgerufen, Regeln…
Um KMU die Kapitalaufnahme zu erleichtern, damit sie wachsen können, und auch um die weitere Entwicklung spezialisierter, auf die Erfordernisse von…
Um Auslegungsunterschiede zu vermeiden, die Anlass zu Wettbewerbsverzerrungen geben könnten, die Koordinierung der Maßnahmen der Union und der nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.