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Die Kommission schützt EU-Verschlusssachen gemäß den Sicherheitsvorschriften des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission . Gemäß dem Übereinkommen vom 4. Mai 2011 zwischen den im Rat vereinigten Mitgliedstaaten der Europäischen Union über den Schutz von Verschlusssachen, die im Interesse der Europäischen Union ausgetauscht werden , und gemäß dem Beschluss 2013/488/EU des Rates gewährleistet jeder Mitgliedstaat, dass er einen Schutz von EU-Verschlusssachen sicherstellt, der dem Schutz nach den Sicherheitsvorschriften des Rates gemäß dem Beschluss 2013/488/EU gleichwertig ist.
schützt die Kommission Verschlusssachen gemäß den Sicherheitsvorschriften des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/444;
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Verschlusssachen geschützt werden, insbesondere…
Nach dem Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 sollen als Verschlusssache eingestufte Verträge in enger Zusammenarbeit mit der nationalen Sicherheitsbehörde, der…
Die Kommission schützt die als EU-Verschlusssachen eingestuften Informationen, die im Zusammenhang mit dem Instrument übermittelt werden, gemäß den im Beschluss…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen geschützt werden,…
EU-Verschlusssachen („EU-VS“) sind im Einklang mit den Sicherheitsvorschriften gemäß dem Beschluss 2013/488/EU des Rates und dem Beschluss (EU, Euratom)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.