Art. 78 32016R0796
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen oder vertraulichen Informationen
Die Agentur wendet die Grundsätze gemäß den Sicherheitsvorschriften der Kommission für den Schutz von EU-Verschlusssachen (im Folgenden EUCI ) und von als nicht Verschlusssachen eingestuften, aber vertraulichen Informationen an, die im Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 der KommissionBeschluss (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission vom 13. März 2015 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl. L 72 vom 17.3.2015, S. 53 ). festgelegt sind. Das betrifft unter anderem die Bestimmungen für den Austausch, die Verarbeitung und die Speicherung solcher Informationen.