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Die Fehler wirken sich auf die Bedingungen für die Freistellung staatlicher Beihilfen nach den Artikeln 1, 6, 11, 14, 17, 27, 28, 34 und 48 der Verordnung (EU) 2022/2472 sowie auf den Anwendungsbereich des in Artikel 2 Absatz 2 der genannten Verordnung definierten Begriffs aus. Daher ist es angezeigt, diese Bestimmungen soweit erforderlich zu berichtigen, um die Möglichkeit beizubehalten, die betreffende staatliche Beihilfe, wie ursprünglich von der Kommission beabsichtigt, von der Anmeldepflicht freizustellen.
Gewährt ein Mitgliedstaat angeblich nach dieser Verordnung von der Anmeldepflicht befreite Beihilfen, ohne dass die Voraussetzungen der Kapitel I, II und III…
Die Fehler haben Auswirkungen auf die Bedingungen für die Freistellung staatlicher Beihilfen nach Artikel 1 Absatz 7, Artikel 6 Absatz 5, Artikel 11 Absatz 3,…
Somit entsprechen die Voraussetzungen für die Freistellung von staatlichen Beihilfen nach den Artikeln 32, 33, 35, 38 bis 41 und 44 bis 48 der Verordnung (EU)…
Beihilfen, die sowohl die allgemeinen als auch die für die betreffende Gruppe von Beihilfen geltenden besonderen Voraussetzungen dieser Verordnung erfüllen,…
Staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV, die nicht unter diese Verordnung oder unter andere gemäß Artikel 1 der Verordnung (EU) 2015/1588…
Mit dieser Verordnung sollten bestimmte Voraussetzungen festgelegt werden, unter denen davon ausgegangen werden kann, dass die unter diese Verordnung fallenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.