Erwägungsgrund 3 32023R2613
Im Jahr 2021 gaben die zuständigen Behörden Irlands an, dass sie Anlagen zur Verbrennung von Fleisch- und Knochenmehl bauen, und beantragten, dass während eines Übergangszeitraums traditionelle Handelsströme von Fleisch- und Knochenmehl aus Material der Kategorie 1, das zur Entsorgung im Vereinigten Königreich bestimmt ist, zugelassen werden. Die Kommission gewährte mit der Verordnung (EU) 2021/899 der Kommission die beantragte Ausnahmeregelung bis zum 31. Dezember 2023.