Erwägungsgrund 4 32023R2613
Im April 2023 teilten die zuständigen Behörden Irlands der Kommission mit, dass es bei der vorgesehenen Planung zu mehreren Verzögerungen gekommen sei, und ersuchten die Kommission um die Verlängerung des Übergangszeitraums vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2025. Die Kommission unterstützt die Bemühungen Irlands, eigene Verbrennungskapazitäten für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte aufzubauen. Der Übergangszeitraum sollte daher ab dem 1. Januar 2024 um 18 Monate verlängert werden. Dieser Zeitraum sollte nach Bedarf genutzt werden, um die laufenden Projekte zum Aufbau von Kapazitäten in Verbrennungsanlagen in Irland abzuschließen.