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Die ESMA sollte alle für eine wirkungsvolle Ausführung ihrer Aufsichtsaufgaben notwendigen Informationen verlangen können. Sie sollte diese deshalb bei externen Prüfern, bei an externen Prüfungen beteiligten Personen und verbundenen Dritten, bei Dritten, an die die externen Prüfer operative Funktionen ausgelagert haben, und bei Personen, die auf andere Weise eng und substanziell mit externen Prüfern oder externen Prüfungstätigkeiten verbunden sind bzw. mit diesen zusammenhängen, anfordern können.
jeder Person, die unmittelbar an den Beurteilungstätigkeiten des externen Prüfers beteiligt ist;
Die ESMA kann bei ESG-Rating-Anbietern, bei an ESG-Rating-Tätigkeiten beteiligten Personen, bei bewerteten Objekten und bei Emittenten bewerteter Objekte, bei…
Die ESMA kann durch einfaches Ersuchen oder durch Beschluss von den Ratingagenturen, an Ratingtätigkeiten beteiligten Personen, bewerteten Unternehmen und mit…
Die ESMA kann von den zuständigen Behörden verlangen, spezielle Ermittlungen und Prüfungen vor Ort durchzuführen, wenn Informationen vernünftigerweise…
Die ESMA sollte alle für eine wirkungsvolle Ausführung ihrer Aufsichtsaufgaben notwendigen Informationen verlangen können. Sie sollte diese deshalb bei…
Damit die ESMA ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen kann, sollte sie in der Lage sein, von Transaktionsregistern, mit diesen verbundenen Dritten sowie von Dritten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.