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Für Anleihen von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen und öffentlichen Emittenten, die die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ für diese Anleihen verwenden wollen, sollten daher spezifische einheitliche Anforderungen festgelegt werden. Indem die Qualitätsanforderungen für europäische grüne Anleihen in Form einer Verordnung festgelegt und so die bei der Umsetzung einer Richtlinie möglichen Unterschiede zwischen den nationalen Anforderungen vermieden werden, sollten einheitliche Bedingungen für die Emission solcher Anleihen und die unmittelbare Geltung dieser Bedingungen für die Emittenten dieser Anleihen sichergestellt werden. Emittenten, die die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ verwenden wollen, sollten unionsweit dieselben Vorschriften befolgen, damit der Markt effizienter wird, indem Diskrepanzen verringert und damit für die Anleger auch die Kosten für die Beurteilung solcher Anleihen gesenkt werden. Um den Vergleich zu erleichtern und Grünfärberei (Greenwashing) zu bekämpfen, sollten sowohl für als ökologisch nachhaltig vermarktete Anleihen als auch für an Nachhaltigkeitsziele geknüpfte Anleihen Vorlagen für die fakultative Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen bereitgestellt werden.
für Anleiheemittenten, die die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ für ihre Anlegern in der Union angebotenen Anleihen verwenden wollen,…
Abweichend von Absatz 1 kann die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ für Anleihen verwendet werden, die unter Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben b…
Die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ wird nur für Anleihen verwendet, die die in diesem Titel festgelegten Anforderungen erfüllen.
die Originatoren erfüllen die in den Artikeln 10 und 11 genannten Anforderungen in Bezug auf die Einholung einer externen Prüfung gemeinsam;
Die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ sollte nur für Anleihen verwendet werden dürfen, für die der Emittent einen Prospekt gemäß der…
Gemäß der Verordnung (EU) 2020/852 und um den Anlegern eindeutige, quantitative, detaillierte und einheitliche Definitionen an die Hand zu geben, sollten bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.