Gesetze
Gesetz wird geladen …
An den Anleihemärkten schließen an Nachhaltigkeitsziele geknüpfte Anleihen jede Art von Anleiheinstrument ein, bei dem die finanziellen oder strukturellen Merkmale sich je nachdem unterscheiden, ob der Emittent vordefinierte Nachhaltigkeitsziele oder Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Ziele erreicht. Da die vorliegende Verordnung nur die ökologische Nachhaltigkeit abdeckt, sollte die Definition des Begriffs „an Nachhaltigkeitsziele geknüpfte Anleihe“ für die Zwecke dieser Verordnung nur Anleihen umfassen, deren finanzielle oder strukturelle Merkmale sich je nachdem unterscheiden, ob der Emittent vordefinierte Ziele in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit erreicht.
„an Nachhaltigkeitsziele geknüpfte Anleihe“ eine Anleihe, deren finanzielle oder strukturelle Merkmale in Abhängigkeit davon variieren, ob der Emittent vorab…
an Nachhaltigkeitsziele geknüpfte Anleihen solche im Sinne des Artikels 2 Nummer 6 der Verordnung (EU) 2023/2631;
die Begründung, das Ambitionsniveau, die Wesentlichkeit und die Berechnungsmethode für die vom Emittenten festgelegten zentralen Leistungsindikatoren;
Ökologisch nachhaltige Anleihen zählen zu den wichtigsten Instrumenten für die Finanzierung von Investitionen in ökologisch nachhaltige Technologien, in…
Abweichende Vorschriften über die Offenlegung von Informationen, die Transparenz und die Rechenschaftspflicht externer Prüfer ökologisch nachhaltiger Anleihen…
Gemäß der Verordnung (EU) 2020/852 und um den Anlegern eindeutige, quantitative, detaillierte und einheitliche Definitionen an die Hand zu geben, sollten bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.