Erwägungsgrund 3 32023R2663
Am 22. September 2021 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „die vorgeschlagene Folgeverordnung“) vor. Die vorgeschlagene Folgeverordnung soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das entsprechende ordentliche Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch im Gange, und es besteht die Gefahr, dass es nicht bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen wird. Um die Kontinuität des Funktionierens des Schemas zu gewährleisten, ist es notwendig, die Geltungsdauer der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 über den 31. Dezember 2023 hinaus bis zu dem Zeitpunkt zu verlängern, an dem die vorgeschlagene Folgeverordnung angenommen wird und gilt.