Erwägungsgrund 33 32026R1395
Die Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung stellen für die Union und ihre Partner gemeinsame Herausforderungen dar. Insbesondere ist jeder Staat nach dem Völkergewohnheitsrecht zur Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen, die sich illegal im Hoheitsgebiet eines anderen Staates aufhalten, verpflichtet. In multilateralen internationalen Übereinkommen wie dem am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichneten Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt geht es auch um die Verpflichtung der Staaten, ihre Staatsangehörigen, die aus dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates ausgewiesen wurden, in ihr Hoheitsgebiet aufzunehmen. Dieser Ansatz und einschlägige Maßnahmen sollten im Einklang mit den grundlegenden internationalen Menschenrechtsprinzipien umgesetzt werden.