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Grundsätzlich sollte es nur für Erstantragsteller und Antragsteller, die ein neues Reisedokument erworben haben, das überprüft werden muss, und wenn biometrische Identifikatoren erfasst werden müssen, verpflichtend sein, persönlich im Konsulat oder bei einem externen Dienstleistungserbringer zu erscheinen. Bei Zweifeln in Bezug auf Reisedokumente, Belege oder beides oder in Einzelfällen, wenn an einem bestimmten Ort häufig gefälschte Dokumente auftauchen, sollten die Mitgliedstaaten jedoch weiterhin die Möglichkeit haben, den Antragsteller aufzufordern, persönlich zu erscheinen.
Bestehen Zweifel an der Echtheit des Reisedokuments oder an der Identität des Drittstaatsangehörigen, so umfassen die Abfragen, wenn möglich, die Überprüfung…
Wenn dies aufgrund des öffentlichen Interesses an der Verhinderung des Identitätsmissbrauchs oder der Identitätsänderung gerechtfertigt ist, können die…
die folgenden Absätze werden eingefügt: „(1a) Unbeschadet der Absätze 1 und 1b können die Mitgliedstaaten bei Zweifeln in Bezug auf Reisedokumente, die Belege…
Bestehen Zweifel an der Echtheit des Reisedokuments oder an der Identität des Drittstaatsangehörigen, so umfassen die Abfragen, wenn möglich, die Überprüfung…
Die Visaanträge sollten von Konsulaten oder — abweichend davon — von zentralen Behörden geprüft und beschieden werden. Die Mitgliedstaaten sollten…
Die Mitgliedstaaten sollten alle Vorkehrungen treffen, die notwendig sind, damit der Inhaber eines Personalausweises anhand der biometrischen Daten korrekt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.