Verordnung (EU) 2025/1208 des Rates vom 12. Juni 2025 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, für Identifizierungszwecke Dokumente anzuerkennen, bei denen es sich nicht um Reisedokumente handelt, also etwa Führerscheine, sofern dies diskriminierungsfrei erfolgt.
Erwägungsgrund 10 32025R1208Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen