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Visumantragsteller sollten die Möglichkeit haben, über die EU-VAP ihren Antrag einzureichen, die im Antragsformular geforderten Angaben zu machen sowie eine elektronische Kopie des Reisedokuments, Belege und eine Reisekrankenversicherung in digitaler Form einzureichen. Damit der Antragsteller Informationen zu seinem Antrag speichern kann, sollten die Daten auf der EU-VAP vorübergehend gespeichert werden können, jedoch nur so lange, wie dies für den Abschluss der jeweiligen Aufgaben unbedingt notwendig ist. Sobald der Antragsteller den Online-Antrag eingereicht hat und die Mitgliedstaaten die entsprechenden Prüfungen durchgeführt haben, sollte der Antragsdatensatz an das nationale System des zuständigen Mitgliedstaats übermittelt und dort gespeichert werden. Die Konsulate oder die zentralen Behörden haben die auf nationaler Ebene gespeicherten Informationen abzufragen und nur die erforderlichen Daten in das zentrale VIS einzugeben.
Externe Dienstleistungserbringer sollten lediglich Zugriff auf die EU-VAP haben, um Anträge abzurufen und zu prüfen, vorübergehend gespeicherte Daten —…
Wenn neue Informationen über den Antrag oder das Visum vorliegen, sollte der Antragsteller mittels einer elektronischen Mitteilung informiert werden. Die…
Jeder Antragsteller sollte über die EU-VAP ein ausgefülltes Antragsformular einreichen. Das Online-Antragsformular einschließlich einer Erklärung über die…
Über die EU-VAP sollten dem Antragsteller aktuelle und leicht zugängliche Informationen und die Bedingungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der…
Eine einzige technische Lösung, d. h. die EU-Visumantragsplattform (EU-VAP), sollte entwickelt werden, damit Visumantragsteller unabhängig vom…
Die Visumgebühr sollte über eine mit der EU-VAP verbundene Zugangsplattform entrichtet werden, und die Zahlungen würden in ihrer Gänze direkt an den jeweiligen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.