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Im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit vor Ort sollte mit Blick auf die Übersetzung des Antragsformulars in bestimmten Fällen auch der Gebrauch verbreiteter Sprachen, die keine Amtssprachen sind, festgelegt werden. Im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit vor Ort sollten auch Vorkehrungen für die Übermittlung elektronischer Daten für externe Dienstleistungserbringer oder für die vertretenden Mitgliedstaaten erörtert werden, wenn Drittländer nach nationalem Recht eine solche Übermittlung außerhalb ihres Hoheitsgebiets untersagen.
Im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit vor Ort wird das Antragsformular in die Amtssprache(n) des Gastlands übersetzt.
gegebenenfalls für eine einheitliche Übersetzung des Antragsformulars zu sorgen;
Die Übermittlung von Daten an eine zentrale Kontaktstelle eines anderen Staats ist in einer Sprache vorzunehmen, die der Staat, an dessen zentrale Kontaktstelle…
Wenn Nutzer Online-Verfahren grenzüberschreitend abwickeln, sollten sie alle relevanten Erläuterungen in einer Amtssprache der Union abrufen können, die…
Für die dem Amt gemäß der vorliegenden Verordnung übertragenen Aufgaben sollten die Sprachen des Amtes alle Amtssprachen der Union sein. Das Amt sollte…
Den Mitgliedstaaten wird nahegelegt, den Antragstellern zu gestatten, Dokumente und Informationen in einer anderen Amtssprache der Union als der (den)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.