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Die EU-VAP sollte auch ein Terminvereinbarungsinstrument umfassen, das die Mitgliedstaaten für die Verwaltung von Terminen in ihren Konsulaten oder bei externen Dienstleistungserbringern nutzen können. Zwar sollte die Verwendung dieses Instruments fakultativ bleiben, da es möglicherweise nicht an allen Standorten und für alle Konsulate geeignet ist, doch sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit vor Ort erörtern, ob in bestimmten Drittländern oder an bestimmten Standorten ein harmonisierter Ansatz für die Verwendung des Terminvereinbarungsinstruments verfolgt werden könnte.
zur Festlegung der Anforderungen an das Terminvereinbarungsinstrument gemäß Artikel 7e Absatz 2, einschließlich des Verfahrens für die Bestätigung von Terminen…
Wenn die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Schengen-Besitzstand bezüglich Grenzen und Visa an den Außengrenzen und in den Konsulaten Aufgaben wahrnehmen,…
Durch die EU-VAP sollte eine automatisierte Zuständigkeits-Vorabprüfung durchgeführt werden, um den zuständigen Mitgliedstaat auf der Grundlage der vom…
Eine einzige technische Lösung, d. h. die EU-Visumantragsplattform (EU-VAP), sollte entwickelt werden, damit Visumantragsteller unabhängig vom…
Über die EU-VAP sollten dem Antragsteller aktuelle und leicht zugängliche Informationen und die Bedingungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der…
eu-LISA sollte ausreichende Kapazitäten und Funktionen der EU-VAP sicherstellen, damit sich die Mitgliedstaaten während des Übergangszeitraums der EU-VAP…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.