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Durch die EU-VAP sollte eine automatisierte Zuständigkeits-Vorabprüfung durchgeführt werden, um den zuständigen Mitgliedstaat auf der Grundlage der vom Antragsteller bereitgestellten Informationen vorab zu ermitteln. Der Antragsteller sollte jedoch angeben können, dass der Antrag auf der Grundlage des Hauptzwecks des Aufenthalts von einem anderen Mitgliedstaat bearbeitet werden soll. Das Konsulat oder die zentralen Behörden dieses anderen betroffenen Mitgliedstaats sollten dann prüfen, ob sie für die Prüfung des Antrags zuständig sind.
Abweichend von Absatz 1 können die Mitgliedstaaten beschließen, dass die Anträge von zentralen Behörden geprüft und beschieden werden. Die Mitgliedstaaten…
im Falle der Durchreise durch mehrere Mitgliedstaaten der Mitgliedstaat, dessen Außengrenze der Antragsteller bei der Durchreise zuerst zu überschreiten…
Durch die EU-VAP sollte eine automatisierte Zulässigkeits-Vorabprüfung durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob die vom Antragsteller bereitgestellten…
Eine einzige technische Lösung, d. h. die EU-Visumantragsplattform (EU-VAP), sollte entwickelt werden, damit Visumantragsteller unabhängig vom…
Die EU-VAP sollte eine Funktion zur Überprüfung der digitalen Visa durch Antragsteller und andere Akteure wie Arbeitgeber, Universitäten oder lokale Behörden…
Die Mitgliedstaaten können jedoch vorsehen, dass eine andere Behörde für folgende Tätigkeiten zuständig ist: a) die Bearbeitung von Anträgen, bei denen erwogen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.