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Eine einzige technische Lösung, d. h. die EU-Visumantragsplattform (EU-VAP), sollte entwickelt werden, damit Visumantragsteller unabhängig vom Bestimmungsmitgliedstaat ein Visum online beantragen können. Dieses Instrument sollte automatisch ermitteln, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Antrags zuständig ist, insbesondere in Fällen, in denen der Antragsteller beabsichtigt, in mehrere Mitgliedstaaten zu reisen. In diesen Fällen müssten Mitgliedstaaten lediglich prüfen, ob das Instrument den richtigen zuständigen Mitgliedstaat ermittelt hat.
Über die EU-VAP sollten dem Antragsteller aktuelle und leicht zugängliche Informationen und die Bedingungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der…
Durch die EU-VAP sollte eine automatisierte Zuständigkeits-Vorabprüfung durchgeführt werden, um den zuständigen Mitgliedstaat auf der Grundlage der vom…
Das Verfahren für die Beantragung von Visa sollte für den Antragsteller möglichst einfach sein. Es sollte klar sein, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines…
Die EU-VAP sollte eine Funktion zur Überprüfung der digitalen Visa durch Antragsteller und andere Akteure wie Arbeitgeber, Universitäten oder lokale Behörden…
Visumantragsteller sollten die Möglichkeit haben, über die EU-VAP ihren Antrag einzureichen, die im Antragsformular geforderten Angaben zu machen sowie eine…
Wenn neue Informationen über den Antrag oder das Visum vorliegen, sollte der Antragsteller mittels einer elektronischen Mitteilung informiert werden. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.