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Stellt das Konsulat oder stellen die zentralen Behörden des Mitgliedstaats fest, dass es (sie) für die Prüfung des Antrags zuständig ist (sind), sollte das Konsulat bzw. sollten die Behörden den Antrag annehmen, und sollten die Daten aus dem vorübergehenden Speicher gemäß der VIS-Verordnung in das nationale System importiert und mit Ausnahme der Kontaktdaten aus dem vorübergehenden Speicher gelöscht werden.
Befinden das zuständige Konsulat oder die zentralen Behörden des zuständigen Mitgliedstaats, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt sind, so gilt der…
Abweichend von Absatz 1 können die Mitgliedstaaten beschließen, dass die Anträge von zentralen Behörden geprüft und beschieden werden. Die Mitgliedstaaten…
Die Visaanträge sollten von Konsulaten oder — abweichend davon — von zentralen Behörden geprüft und beschieden werden. Die Mitgliedstaaten sollten…
Es ist erforderlich, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu bestimmen, deren dazu ermächtigte Bedienstete die Befugnis haben, Daten für die…
Das VIS sollte mit den nationalen Systemen der Mitgliedstaaten verbunden sein, damit die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Daten über Visumanträge und…
die Prüfung von Visumanträgen und Entscheidungen über diese Anträge, unter anderem im Zusammenhang mit der Annullierung, der Aufhebung oder der Verlängerung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.