Erwägungsgrund 25 32018R1240
Es wird davon ausgegangen, dass bei Weitem die meisten Anträge im Rahmen des automatisierten Verfahrens positiv beschieden werden. Eine Reisegenehmigung sollte nicht ausschließlich aufgrund des Ergebnisses der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten in den Anträgen verweigert, annulliert oder aufgehoben werden. Daher sollten einen Treffer erzielende Anträge von einer nationalen ETIAS-Stelle manuell verarbeitet werden.