Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006
Im SIS verarbeitete Daten sowie damit verbundene Zusatzinformationen, die gemäß dieser Verordnung ausgetauscht werden, sollten Drittländern oder internationalen Organisationen nicht übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden.
Erwägungsgrund 34 32018R1861Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen