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Die Rolle und die Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure, die an der Verarbeitung der erfassten Daten von Antragstellern und Visuminhabern beteiligt sind, müssen geklärt werden. Die Mitgliedstaaten sind die Endnutzer der im Rahmen der EU-VAP zu erfassenden Daten und treffen anhand der von den Antragstellern und Visuminhabern bereitgestellten Daten die endgültige Entscheidung. Für die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten in dem vorübergehenden Speicher sollten die Mitgliedstaaten daher gemeinsam Verantwortliche gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates sein. Jeder Mitgliedstaat sollte eine zuständige Behörde als Verantwortlichen benennen. Die Mitgliedstaaten sollten diese Behörden der Kommission, der durch die Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) und den anderen Mitgliedstaaten mitteilen. Die eu-LISA sollte die EU-VAP betreiben und technische Lösungen für sie bereitstellen und sollte im Namen der Mitgliedstaaten, die Schengen-Visa ausstellen, die von den Antragstellern bereitgestellten Daten verarbeiten. Die eu-LISA sollte daher Auftragsverarbeiter im Sinne der Begriffsbestimmung in Artikel 3 Nummer 12 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates sein.
Jeder Mitgliedstaat benennt eine zuständige Behörde als Verantwortlichen gemäß diesem Artikel. Die Mitgliedstaaten setzen die Kommission, die eu-LISA und die…
Jeder Mitgliedstaat benennt eine zuständige Behörde als Verantwortlichen gemäß diesem Artikel. Die Mitgliedstaaten setzen die Kommission, die eu-LISA und die…
Die Verarbeitungsvorgänge im Rahmen dieser Verordnung, d. h. die Übertragung von API-Daten von Fluggesellschaften über den Router an die zuständigen…
Folgendes Kapitel wird eingefügt: „KAPITEL Ia EU-VISUMANTRAGSPLATTFORM (EU-VAP) Auf der EU-VAP verfügbare Informationen (1) Die EU-VAP bietet der Öffentlichkeit…
Die Verarbeitungsvorgänge im Rahmen dieser Verordnung, d. h. die Übertragung von API-Daten von Fluggesellschaften über den Router an die PNR-Zentralstellen der…
Für die Zwecke der Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 sind die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Behörden, gegenüber denen die betroffene Person…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.